externer BRANDSCHUTZ-
beauftragter
Brandschutz • Beratung • Schulung • Dienstleistung
Brandschutzberatung & Externes Brandschutzmanagement
Externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen
"Externer Brandschutzbeauftragter"
eine wichtige fachkraft für ihren betrieb
Unternehmen sollten verschiedene Faktoren abwägen, bevor sie sich für einen internen oder externer Brandschutzbeauftragter entscheiden.
Welche Vorteile, aber auch Nachteile, bringt die Bestellung externer Brandschutzbeauftragter mit sich? Egal ob Sie sich für einen internen oder ein externen Brandschutzbeauftragten entscheiden, dieser ist eine Fachkraft mit einer speziellen Ausbildung, die vom Arbeitgeber gefördert gehört und dieser schriftlich bestellt werden muss.
Warum benötigen sie einen brandschutzbeauftragten und wo ist der geregelt?
Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten ist in Österreich in mehreren Gesetzen und Verordnungen geregelt. Hier ein Auszug wo dieser vorgeschrieben wird, bzw. wann Sie einen bestellen müssen:
- Behördliche Baubescheide
- Brandschutzkonzepte
- Betriebsanlagengenehmigungen
- Arbeitsstättenverordnung / Arbeitnehmerschutzgesetz
- Versicherungspolizze Feuerversicherung
- Gewerbeordnung
Sollten Sie zusätzlich oder im zuge einer Sanierung eine Brandschutz Technische Anlage wie eine Brandmeldezentrale oder Druckbelüftungsanlage in ihrem Betrieb oder Wohnbau installiert haben, geben auch Richtlinien oder Verordnungen den Brandschutzbeauftragten vor:
- TRVB S 123 - Brandmeldezentralen
- TRVB S 112 - Druckbelüftungsanlagen
- TRVB S 125 - Rauch & Wärmeabzuganlagen
- TRVB S 114 - Aufschaltung an die Öffentliche Feuerwehr
- TRVB S 127 - Sprinkler,- & Sprühnebelanlagen
- Diverse Verordnungen uvm.
Der Brandschutzbeauftragte in der beratungsfunktion
Vorsicht! Dem Brandschutzbeauftragten ist während der Arbeitszeit ausreichend Zeit für die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu gewähren. Es sind ihm alle dazu erforderlichen Mitteln und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Weiters ist er mit den nötigen Befugnissen auszustatten. Unter einem externen Brandschutzbeauftragten ist eine vom Unternehmen unabhängige dritte Person (es kann sich auch um eine Firma handeln) zu verstehen, die vom Unternehmen zumeist auf Werkvertragsbasis beauftragt wird. Dieser ist in allen Belangen zum Thema Brandschutz zu Involvieren, und muss beratend der Geschäftsführung zur Seite stehen. Es hat die Aufgabe nach dem Regelwerken der Technik, aus den Gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien für den Betrieblichen Brandschutz die richtigen Vorkehrungen zu treffen, und diese mit der Geschäftsführung bestmöglich umzusetzen.
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind in der TRVB O 120 geregelt:
Rechtlich sind diese Aufgaben des Brandschutzbeauftragten u.a. im ASchG, der AStV und den TRVBs (TRVB 119 O) festgeschrieben. Die Ausbildungen zum BSB und der anderen Brandschutzorgane sind in der TRVB 117 O geregelt.
- das Erstellen und Umsetzen einer Brandschutzordnung und eines Alarmplanes
- die Durchführung der erforderlichen Brandschutzeigenkontrollen gem. TRVB 120
- die Erstellung von Brandschutzplänen gem. TRVB 121 veranlassen
- die Ausbildung und regelmäßige Brandschutzunterweisungen der Betriebsangehörigen bzw. der sich im Objekt ständig aufhaltenden Personen
- die Vorbereitung eines möglichen Feuerwehreinsatzes und die Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen
- die Veranlassung der periodischen Überprüfungen und die Instandhaltung und Revision aller brandschutzrelevanten Sicherheitseinrichtungen
- die Freigabe brandgefährlicher Tätigkeiten
- das Führen des Brandschutzbuches
- die Unterweisung, Anleitung und Kontrolle von Brandschutzwarten


