Nur eine regelmässig gewartete
RWA-Anlage
garantiert sicherheit
JÄHRLICHE ÜBERPRÜFUNG UND WARTUNG GEMÄß DER TRVB S111 & S125
Entsteht ein Feuer, entsteht Wärme und Rauch. Wenn ihre Gebäude eine RWA-Anlage besitzen, leisten diese einen wertvollen Beitrag, um im Ernstfall Menschen und das Gebäude vor Schäden zu schützen.
Kompetente Partner für die jährliche Wartung
Um die Funktionstüchtigkeit Ihrer RWA-Anlage gewährleisten zu können muss der Sollzustand des Systems überprüft werden und gegebenenfalls rechtzeitig wieder hergestellt werden.
Dadurch vermeiden Sie mögliche Haftungsansprüche im Unglücksfall und kommen Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach. Unsere Kompetenten Partner beraten Sie gerne.
Ihre Vorteile
- die Ausbreitung von Rauch wird begrenzt,
- die Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen unterstützt
- Die Tragfähigkeit des Gebäudes bleibt während eines bestimmten Zeitraumes erhalten,
Aber erst eine fachgerechte Wartung, regelmäßige auslösungen und Kontrollen durch den Brandschutzbeauftragen sorgt dafür, dass sich Ihre Investition im Brandfall auch lohnt.
Wir stehen Ihnen gerne für ein Wartungsangebot und Beratungsgespräch zur Verfügung. Füllen Sie unten einfach das Kontaktformular für RWA-Anfragen aus und wir melden uns bei Ihnen zuverlässig.
PERSONENSCHUTZ
Rauchverdünnung von Rettungs- und Fluchtwegen in Hallenbereichen oder Stiegehaus.
UMWELTSCHUTZ
Verminderung der Umweltschäden durch geringen Einsatz von Löschmittel.
SACHWERTSCHUTZ
Erhaltung der Bausubstanz und Unterstützung des Löschangriff.
In den TRVBs und in den Herstellervorschriften ist verankert, dass eine RWA-Anlage jährlich einer Wartung zu unterziehen ist. Für den Betreiber eines Gebäudes ist es unerlässlich die Sicherheitseinrichtungen zu warten. (siehe auch Gesetzliche Verankerung). Wurden Rauch- & Wärmeabzuganalgen gemäß der TRVB S125 verbaut sind diese zusätzlich alle 2 Jahre zu Revisieren.
Arbeitsstättenverordnung
§21 (5) Es müssen geeignete Maßnahmen, wie Rauchabzugs-öffnungen getroffen sein, die ein Verqualmen im Brandfall verhindern.
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
§25 (1) Arbeitgeber müssen geeignete Vor- kehrungen treffen, um das Entstehen eines Brandes und im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden.
Technische Richtlinien
Errichtung/Wartung:
TRVB 125 S, TRVB 111 S, OIB-Richtlinie
Regelmäßige Kontrollen der RWA-Anlagen gemäß Punkt 18.3 der TRVB 125 S?
Der Betreiber hat sich regelmäßig von der vollen Funktionsfähigkeit der Rauch- und Wärme- Abzugsanlage ( RWA/RAA ) zu überzeugen, daher sind folgende Tätigkeiten vom Betreiber / Betreuungspersonal der RWA durchzuführen bzw. zu veranlassen:
allgemeine Kontrollpflicht:
– offensichtliche Beschädigungen von Anlagenkomponenten, allg. Sichtkontrolle
– prüfen, ob der Bereich um die NRWGs bzw. RWA Geräte ausreichend frei gehalten wird – prüfen, ob der freie Raum um die Rauchschürzen oder Rauchvorhänge eingehalten wird – prüfen, ob die zulässigen Lagerhöhen eingehalten werden
– prüfen, ob die Zuluftöffnungen freigehalten werden
Im allgemeinen dürfen sich weder brennbare Einrichtungen noch brennbares Lagergut unterhalb einer Rauchschürze von einem Rauchabschnitt in den benachbarten erstrecken
werktägliche Kontrollen:
– prüfen, ob an der RWA Störungen angezeigt werden (sofern diese nicht an
die Brandmeldezentrale oder an eine Gebäudeleittechnik weitergeleitet werden)
– prüfen, ob die Auslösestellen ungehindert zugänglich sind
– prüfen, ob der freie Bewegungsraum für bewegliche Rauchschürzen eingehalten wird
Vierteljährliche Kontrollen:
– prüfen, ob relevante Nutzungsänderungen oder Änderungen der Raumaufteilung
innerhalb von Rauchabschnitten der RWA eingetreten sind
– prüfen, ob der freie Raum um Rauchschürzen und -vorhänge eingehalten wird
Funktionsprüfung der beweglichen Rauchschürzen
– prüfen, ob bei Räumen und Bereichen, für die bei der Dimensionierung der RWA
laut Brandschutzkonzept widmungsgemäß oder auf Grund einer Lager- beschränkung nur eine geringe Brandbelastung und/der Lagerhöhe angenommen wurde, diese Voraussetzungen noch erfüllt werden
– prüfen, ob die Zugänglichkeit zu den Zentralen ungehindert möglich ist
– bei pneumatischen Anlagen ist vierteljählich eine Funktionsprobe durchzuführen,
dabei sind die pneumatischen Anlagenbauteile auf wahrnehmbare Undichtigkeiten
zu überprüfen (nicht bei Anlagen, deren Auslösung ausschließlich über CO2 erfolgt)
– die Stellung und Sicherung der vorh. Absperrventile in Druckluftleitungen kontrollieren – bei Druckluftbehältern Kondensatwasser ablassen, Wasserabscheider entleeren
und Druckanzeige (Manometer) auf Mindestdruck überprüfen
– Elektr. Anlagen sind im Notstrombetrieb auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen – überprüfen, ob die Funktionsfähigkeit der internen Signal- und
Alarmierungseinrichtungen gegeben ist
– Notstromversorgung und auch Batterien (Austauschdatum) augenscheinlich überprüfen – allgemeine Sichtkontrolle
Jährliche Kontrollen:
– prüfen, ob alle Unterlagen laut TRVB 125 S Punkt 16.3.3 noch vorhanden und aktuell sind – bei Anlagen, deren Auslösung ausschließlich über CO2-Patronen erfolgt, ist
jährlich eine Funktionsprüfung über die jeweilige Handauslösestelle durchzuführen, dabei sind die pneumatischen Anlagenbauteile auf wahrnehmbare Undichtigkeiten zu überprüfen, entleerte CO2-Patronen sind unverzüglich durch eine neue Patrone gleichen Füllgewichtes zu ersetzen und die Handauslösung ist nach erfolgter Funktionsprüfung gemäß Betriebsanleitung funktionsfähig herzustellen
– Die RWA – Anlage ist zumindest 1 x jährlich einer Wartung zu unterziehen
Anmerkung: Die gegenüber druckluftbetriebenen RWA längeren Prüfintervalle sind durch die geringere Störungsanfälligkeit der mit CO2 betriebenen RWA begründet.
Kontaktieren Sie uns

Wir sind gerne für Sie da
Brandschutz Consulting Leidner e.U.
Altenmarkt 86
A-2571, Altenmarkt an der Triesting
FEUERWEHRSHOP
Feuerwehrshop & Equipment
Thenneberg 40
A-2571, Altenmarkt an der Triesting
ÖFFNUNGzeiten-SHOP
Montag: 10-13 & 15-18 Uhr
Dienstag: 10-13 & 15-18 Uhr
Mittwoch: 10-13 & 15-18 Uhr
Donnerstag: 15-18 Uhr
Freitag: 13:00 – 16:00 Uhr
Samsatg: nach Terminvereinbarung
Büroadresse in Wien
Brandschutz Consulting Leidner e.U.
Anton Baumgartner Str. 44 / TOP 46
A-1230 Wien
Bürozeiten - BÜRO WIEN
- Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
- Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
- Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
- Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr