Feuerlöscher Überprüfung in Wien

Feuerlöscher Wartung & Service - in Wien und Niederösterreich

Ein Feuerlöscher kann von einem tragbaren Kleinlöschgerät bis zu einen fahrbaren Löschgerät bis zu einer Gesamtmasse von 50 Kilogramm betragen. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und enthält diverse Löschmittel für die Brandklassen A bis F, das durch den gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck (Druckgas) ausgestoßen wird.

DIE GESCHICHTE DES FEUERLÖSCHER

(QUELLE: WIKIPEDIA)

Am 10. Februar 1863 erhielt Alanson Crane in den Vereinigten Staaten ein Patent auf den von ihm erfundenen Feuerlöscher.

Ein weiterer früher Vorgänger des Feuerlöschers wurde von dem Engländer George William Manby erfunden. Der Minimax-Unternehmensgründer Wilhelm Graaff (1872–1931) patentierte mit der „Spitztüte“ den ersten massenfähigen Feuerlöscher und brachte ihn im Dezember 1902 auf den Markt. Bei dem Schleuder-Trockenfeuerlöscher gab es keine Druckbehälter; das Pulver wurde durch Schleudern des Behälters auf das Feuer aufgebracht

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WELCHEN FEUERLÖSCHER BENÖTIGE ICH?

Bevor Sie einen Löscher kaufen empfiehlt es sich, so viele Informationen wie möglich einzuholen.

… auswahl des Löscher

Außerdem müssen Sie Feuerlöscher unbedingt regelmäßig überprüfen, damit Sie sicher gehen können, dass er im Ernstfall auch funktioniert! Die Überprüfung muss spätestens alle zwei Jahre durchgeführt werden.

FACHMÄNNISCHE NEUBEFÜLLUNG IHRER GEBRAUCHTEN ODER BENUTZTEN FEUERLÖSCHER

Qualität, Preis und Leistung findet man heutzutage sehr selten. In Niederösterreich, Wien und dem Burgenland liegen die Kosten für die Überprüfung und Wartung eines Feuerlöschers zwischen 3,50€ bis 12,50€ pro Stück exklusive Mehrwertsteuer. Wie betrachten sie hier den Qualitätsunterschied? Wir beraten Sie gerne zu den Thema Neubestückung, Wartung, Instandhaltung und Nachhaltigkeit und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Feuerlöscher Fragen und Antworten

Tragbare Feuerlöscher gibt es mit den Löschmitteln Pulver, Wasser, Schaum oder Kohlendioxid befüllt mit 1, 2, 3, 6, 9 oder 12 Kilogramm oder Liter (Löschmittelinhalt). Als Mindeststandard sollte ein 6 Kg Pulver für die Werkstatt oder Garage und ein 6 l- Schaum oder Wasser Gerät in jedem Haushalt vorhanden sein. Eine Löschdecke für den Küchenbereich wird ebenso empfohlen.

Diese Grundsatzfrage kann mit der Brandklassentabelle beantwortet werden.

Das im Feuerlöscher enthaltene Löschmittel wird durch Überdruck ausgestoßen und direkt in das Brandgut abgegeben. …
Es handelt sich meistens um eine mit Plombendraht befestigte gelbe Sicherheitslasche, die ein unbeabsichtigtes Inbetriebnehmen des Feuerlöschers verhindert.

Das Wasser würde verdampfen und aufgrund der brennenden Flüssigkeit wäre eine Verpuffung die Folge. Stoffe der Brandklasse B werden durch das Löschmittel erstickt. Hierzu verwendet man Schaum-Feuerlöscher, ABC-Feuerlöscher, Feuerlöscher mit BC-Pulver sowie CO2-Löscher (Kohlenstoffdioxid).

Für den Privathaushalt bieten sich im Wesentlichen zwei Alternativen an: Pulver- und Schaum-Feuerlöscher. Das Löschmittel der ABC-Pulverlöscher ist ein feines Salzgemisch, das sich für Brände fester (A), flüssiger (B) und gasförmiger (C) Stoffe eignet.

Was wird geprüft bei einem Feuerlöscher? Im ersten Schritt werden der äußere Augenschein des Feuerlöschers und sein Gesamtzustand geprüft. Sogar der Anstrich des Feuerlöschers wird bei der Wartung genau in Augenschein genommen. Ebenfalls zu der Feuerlöscher Prüfung gehört eine sorgfältige Suche nach Rost.

Da Fettbrand Feuerlöscher nicht nur für Fettbrände sondern auch für Brände der Brandklassen A (z.B. Holz) und B (Flüssigkeiten) zugelassen sind können sie auch für diese Brände verwendet werden. Ein Fettbrand Feuerlöscher ersetzt keinen Falls einen Schaum- oder Pulverlöscher.

Eine normale Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe geringer oder normaler Brennbarkeit vorhanden sind und die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse nur geringe Möglichkeiten für eine Brandentstehung bieten, so dass im Falle eines Brandes mit geringer bis normaler Brandausbreitungsgeschwindigkeit zu rechnen ist, z.B. Wohn- und Bürobereich, Beherbergungsstätten, Ausstellungen (nicht Messen), Versammlungs- und Veranstaltungsstätten, Krankenanstalten und Heime, Archive, Verkaufs- und Lagerbereiche für überwiegend normal- bis schwerbrennbare Stoffe mit geringem Verpackungsanteil sowie Erzeugungs- und Verarbeitungsbetriebe für solche Stoffe

Hohe Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe normaler bis leichter Brennbarkeit vorhanden sind und die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse gute Möglichkeiten für eine Brandentstehung bieten, so dass im Falle eines Brandes mit einer hohen Brandausbreitungsgeschwindigkeit zu rechnen ist, z.B. Verkaufs- und Lagerbereiche für überwiegend normal- bis leichtbrennbare Stoffe auch mit hohem Verpackungsanteil sowie Erzeugungs- und Verarbeitungsbetriebe für solche Stoffe, Messen und messeähnliche Veranstaltungen, Großküchen, Abfallsammelräume, Garagen, Kfz-Werkstätten, chemische Erzeugungs- und Verarbeitungsbetriebe, Holzverarbeitungsbetriebe, Laboratorien, Tankstellen, Lager- und Manipulationsbetriebe für brennbare Flüssigkeiten.
Zusatzbestimmungen Für Hohe Brandgefährdung:
Ab einer Brandabschnittsfläche von 1500 m² ist jedenfalls die Variante „TFL wie für Normale + DH“ je angefangene 500 m² zu wählen (siehe auch TRVB F 124 6.2.1).
Zusatzbestimmungen Für Spezielle Sonderwidmungen
Chemische Laboratorien: In jedem Laborraum mit einer Fläche größer als 20m2 muss nächst des Ausganges ein für Brandklasse B geeigneter tragbarer Feuerlöscher mit mindestens 3 LE bereitgestellt werden. Tank- und Zapfstellen für brennbare Flüssigkeiten: Je Zapfsäuleninsel muss ein für die Brandklasse B geeigneter tragbarer Feuerlöscher mit mindestens 6 LE bereitgestellt werden. Diese tragbaren Feuerlöscher gemäß A) und B) müssen zusätzlich zu den erforderlichen Mitteln der Ersten und Erweiterten Löschhilfe bereitgestellt werden

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