Erstellung von Brandschutz, Flucht-
und RETTUNGswegpläne

gemäß TRVB O121, DIN ISO 23601, DIN EN ISO 7010

Ein Flucht- und Rettungsplan dient der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Er ist bewusst auf die Benutzung möglichst weniger Worte zur Verständigung beschränkt. 

Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein aufs Wesentliche reduzierter Grundriss eines Geschosses oder Lageplan einer großflächigen Anlage. Er muss folgende grafische Darstellungen enthalten und immer farbig angelegt sein: 

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Darüber hinaus werden Übersichtspläne in Form eines Lagebildes gemäß Anhang 3 verlangt werden, welche durch einen größeren Erfassungsbereich eine weiträumigere Orientierung  um das Objekt zulassen, um beispielsweise Bereitstellungsräume, komplexere Zufahrtswege oder weiter entfernte Wasserbezugsstellen darstellen zu können. 

Wer erstellt einen Brandschutzplan? 

Die Brandschutzpläne müssen nicht zwingend von Architekten oder Brandschutzplanern erstellt werden. Personen mit Plankerfahrung in Ihrem Unternehmen, können auch diese erstellen oder Anpassen. Sie müssen der TRVB O121 entsprechen, und durch die Feuerwehr Vidiert werden. 

Die Darstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010. 

Insbesondere in öffentlichen Gebäuden kann auch eine mehrsprachige Ausführung der Dokumente sinnvoll sein. Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie immer noch gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. 

Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“ (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). 

BRANDSCHUTZPLÄNE GEMÄSS DER TRVB O121 

Brandschutzpläne sind färbige, vereinfachte Lage- und Gebäudepläne und müssen alle Informationen  enthalten, die zur effizienten Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind und ausschließlich zur Verwendung für die Feuerwehr bestimmt sind. In Österreich werden teilweise unterschiedliche Detail- Anforderungen an die Ausführungsform von Brandschutzplänen gestellt.

Grundsätzlich werden jedoch mindestens folgende Unterlagen zu erstellen sein: 

Fragen und Antworten

Brandschutzpläne werden benötigt wenn Sie eine Brandmeldezentrale besitzen oder es behördlich vorgeschrieben wird. Das kann durch die Baubehörde aber auch Versicherung passieren. Betriebe benötigten meist zusätzlich Brandschutzpläne gemäß einer ISO Zertifizierung oder ÖNORM B1301 Überprüfung. 

Grundsätzlich liegt der Preis für Brandschutzpläne gemäß der TRVB O121 bei ca. 135€ pro Blatt. Hier können noch zusätzliche Kosten entstehen für Vorort Begehungen. Sollten Sie nur alte oder teilweise Papierpläne besitzen, können hier auch kosten anfallen für die Aufarbeitung einer vernünftigen Grundlage, für die Erstellung der Brandschutzpläne.

Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte „einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. 

Erstellung eines Flucht– und Rettungsplans gem. DIN ISO 23601 durch unsere ZEICHNER kostet ab 125€ pro Plan excl. Mehrwertsteuer.  

Arbeitsstättenverordnung, TRVB O121, DIN ISO 23601, DIN EN ISO 7010​

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