externe BRANDSCHUTZberatung

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Externe Brandschutzberatung

Der Brandschutzbeauftragte aus externer Sicht…

Unternehmen sollten verschiedene Faktoren abwägen, bevor sie sich für einen internen oder externen Brandschutzbeauftragten entscheiden. Welche Vorteile, aber auch Nachteile, bringt die Bestellung eines externen BSB mit sich? Es ist die Entscheidung eines jeden Unternehmens, ob es einen internen oder externen Brandschutzbeauftragen (BSB) bestellt. Der interne Brandschutzbeauftragte ist eine speziell ausgebildete Person, die vom Arbeitgeber schriftlich bestellt wird und im Unternehmen angestellt ist. 

Der Brandschutzbeauftragte ist heranzuziehen:

für Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz (§ 45 Arbeitsstättenverordnung), 
zur Information der Arbeitnehmer über das Verhalten im Brandfall, zur Durchführung der Eigenkontrolle im Sinne einschlägiger Regeln der Technik, 
zur Bekämpfung von Entstehungsbränden mit Mitteln der ersten und erweiternden Löschhilfe,
zur Evakuierung der Arbeitsstätte und 
Für die Vorbereitung eines allfälligen Feuerwehreinsatzes. <
Vorschreibung durch die Behörde und/oder Feuerversicherungen. 

Vorsicht! Dem Brandschutzbeauftragten ist während der Arbeitszeit ausreichend Zeit für die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu gewähren. Es sind ihm alle dazu erforderlichen Mitteln und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Weiters ist er mit den nötigen Befugnissen auszustatten. Unter einem externen Brandschutzbeauftragten ist eine vom Unternehmen unabhängige dritte Person (es kann sich auch um eine Firma handeln) zu verstehen, die vom Unternehmen zumeist auf Werkvertragsbasis beauftragt wird.

Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind in der TRVB O 120 geregelt:

Fragen und Antworten

Als Betreiber sind Sie verpflichtet mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen eine Sicherheitsüberprüfung der Anlage durchführen zu lassen und Sie müssen diese auch dokumentieren. Um eine einwandfreie Funktionsfähigkeit zu gewährleisten ist eine fachgerechte Wartung einmal im Jahr durchzuführen, sowie eine monatliche Kontrolle durch den Brandschutzbeauftragen gemäß der TRVB O120. 

In der TRVB O117. O119 und O120, Arbeitsstättenverordnng und Gesetz. 

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