Betrieblicher Brandschutz
Externer Brandschutzbeauftragte für Wien und Niederösterreich
Externe Brandschutzbeauftragte und innerbetriebeliche Brandschutzbeauftragte sind nicht nur ein Thema für Betriebe und Großunternehmen, oder wo behördlich und Versicherungstechnisch dieser vorgeschrieben wird. Generell stellt das Risiko eines Brandschadens eine ernste Bedrohung für den Fortbestand jedes Unternehmens dar.
Zu den Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes gehören u.a. Prävention und Schulung aller Mitarbeiter im Unternehmen, Erstellung von Brandschutzordnung und Alarmplänen, Reduzierung von potenziellen Brandgefahren, uvm. Zu den wichtigsten Aspekten im betrieblichen Brandschutz ist auch die Brandschutzorganisation für den Brandfall, d.h. zum Beispiel die Planung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen und Erstellung vom Flucht- und Rettungswegplänen.
Die Gliederung der Brandschutzarten
- Baulicher Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
- Technischer Brandschutz
- Abwehrender Brandschutz
Organisatorischer Brandschutz
Bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen werden in der Regel durch organisatorische Maßnahmen ergänzt, wie z.B.:
- Instandhaltung, Wartung, Nutzung von und richtiger Umgang mit baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen, z.B. Löschgeräten,
- Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen,
- Aushang von Brandschutzordnungen zur Brandvermeidung und für Maßnahmen im Notfall (Notruf Feuerwehr),
- Aufstellen einer detaillierten Brandschutzordnung für bestimmte Personen (z. B. Brandschutzbeauftragte) mit speziellen Aufgaben (z. B. Ergreifen von Löschmaßnahmen, Abschalten von Anlagen, Einweisen der Feuerwehr, Evakuierung von Räumen oder das Feststellen der Vollzähligkeit aller Personen).
Aufgaben des organisatorischen Brandschutzes sind
- eine effektive und frühzeitige Brandmeldung und -bekämpfung,
- die Rettung besonders gefährdeter Personen,
- die Minimierung von Folgeschäden.
Abwehrender Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz beinhaltet alle passiven und aktiven Maßnahmen, die Feuerwehren und andere hilfeleistenden Stellen vor und während des Brandereignisses ergreifen, um die direkten und indirekten Schäden (z. B. durch Löschwasser, giftige Gase in der Umwelt) zu reduzieren.
Baulicher Brandschutz
Alle Maßnahmen des Brandschutzes, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen getroffen werden, zählen zum „Baulichen Brandschutz”, z.B.:
- die äußere Erschließung des Gebäudes mit Löschwasser,
- die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr,
- die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände,
- die Bemessung oder normgerechte Erstellung von tragenden und raumabschließenden Konstruktionen, z.B. zum Schutz von Bereichen mit hoher Brandgefahr.
Wesentliche Kriterien sind dabei:
- das Brandverhalten von Baustoffen,
- der Feuerwiderstand der Bauteile,
- die Planung und Erstellung ausreichender Flucht- und Rettungswege für Menschen und Tiere.
Anlagentechnischer Brandschutz
Der „Anlagentechnische Brandschutz” gliedert sich wiederum in zwei Bereiche:
- Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung
- Durch bauliche (Schächte, Unterdecken mit Feuerwiderstand) oder anlagentechnische (Rauchansaugsysteme, Brandschutzklappen) Brandschutzmaßnahmen werden die zunehmend komplexeren technischen Anlagen in Gebäuden vor Brandausbrüchen oder Schäden bei Bränden geschützt.
- Brandschutz durch technische Einrichtungen und Anlagen
- Brandschutzmaßnahmen, die durch technische Anlagen realisiert werden, zählen zum „Anlagentechnischen Brandschutz”: Dabei kann es sich um präventive Maßnahmen (z.B. Branddetektion, Alarmierung) als auch operative Maßnahmen (z.B. Brandverhinderung, Brandlöschung, Begrenzung der Brandausbreitung, maschinelle Entrauchung) handeln.
Die wichtigsten Anlagen für den Brandschutz sind:
- Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb,
- Feuerlöschanlagen
- natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232 Rauch- und Wärmefreihaltung,
- Anlagen zur Löschwasserrückhaltung.
Mit technische Anlagen können ungewollte Einschränkungen der Nutzung durch bauliche Brandschutzmaßnahmen verhindert oder minimiert werden. Brandschutztüren oder -tore werden z. B. durch Magneten offen gehalten, die von Rauchmeldern überwacht werden und schließen dann im Brandfall automatisch. Störungen des normalen Betriebsablaufs werden so verhindert.
Zum betrieblichen Brandschutz werden im Allgemeinen alle Maßnahmen, Planungen und Vorbereitungen eines Betriebs gezählt, die zur Verhinderung eines Brandausbruchs bzw. zur Verhinderung der Brandausbreitung beitragen sollen. Dazu zählen unter anderem: die Brandmeldung.
Der vorbeugende Brandschutz bezeichnet Maßnahmen, um Brände im Vorfeld vorzubeugen, die Ausbreitung des Feuers einzugrenzen und Leben zu retten. Der bauliche Brandschutz ist eine von drei vorbeugenden Brandschutzarten.
Vorbeugender Brandschutz besteht primär aus Maßnahmen im täglichen Leben, die den Ausbruch eines Feuers und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern sollen. … Neben dem abwehrenden Brandschutz sind die Feuerwehren auch selbstverständlich im vorbeugenden Brandschutz tätig.
Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. … Tatsächlich ist die Erstellung einer Brandschutzordnung nicht für jedes Gebäude bundeseinheitlich vorgeschrieben.
Der abwehrende Brandschutz setzt ein, wenn die vorbeugenden Maßnahmen nicht greifen konnten und ein Brand ausgebrochen ist. Somit liegt er grundsätzlich im Aufgabenbereich der Feuerwehr. Das primäre Ziel des abwehrenden Brandschutzes ist es folglich, den Brand zu löschen.
Organisatorischer Brandschutz. Zum organisatorischen/betrieblichen Brandschutz zählen z.B. folgenden Maßnahmen, die die baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen ergänzen: Instandhaltung, Wartung, Nutzung von und richtiger Umgang mit baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen, z.B. Löschgeräten.
Er ist für den betrieblichen Brandschutz in den Liegenschaften der Betriebsanlage verantwortlich. D.h. seine Aufgaben umfassen alle Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung. Rechtlich sind diese Aufgaben des Brandschutzbeauftragten u.a. im ASchG, der AStV und den TRVBs (TRVB 119 O) festgeschrieben.
Pflicht zur Bestellung
Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten, die Versicherung oder aufgrund von Brandschutztechnischen Anlagen einen Brandschutzbeauftragten fordern.
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